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   BGH, 19.12.1980 - I ZR 81/78   

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https://dejure.org/1980,4986
BGH, 19.12.1980 - I ZR 81/78 (https://dejure.org/1980,4986)
BGH, Entscheidung vom 19.12.1980 - I ZR 81/78 (https://dejure.org/1980,4986)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 1980 - I ZR 81/78 (https://dejure.org/1980,4986)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vergütungspflicht für Geräte, die geeignet sind, urheberrechtliche Werke zu vervielfältigen - Entfallen des Vergütungsanspruch bei Benutzung zur Vervielfältigung ausserhalb des Geltungsbereichs des Urheberrechtsgesetzes - Maßgebliches Kriterium der technischen ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    § 53 a.f. (54 n.F.) UrhG

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.06.1957 - II ZR 15/56

    Rechtsnatur der Verwirkung

    Auszug aus BGH, 19.12.1980 - I ZR 81/78
    Maßgebend ist, ob bei objektiver Beurteilung der Verpflichtete aus dem Verhalten des Berechtigten entnehmen durfte, daß dieser sein Recht nicht mehr geltend machen wolle, ob er sich also darauf einrichten durfte, daß er mit einer Rechtsausübung durch den Berechtigten nicht mehr zu rechnen brauche (BGHZ 25, 47, 51 ff).
  • BGH, 15.11.1957 - I ZR 83/56

    Sherlock Holmes

    Auszug aus BGH, 19.12.1980 - I ZR 81/78
    Vielmehr müssen besondere Umstände vorliegen, die die spätere Rechtsausübung als widersprüchlich mit dem eigenen vorausgegangenen Verhalten erscheinen lassen (BGHZ 26, 52, 67).
  • BGH, 21.12.1962 - I ZB 27/62

    "Nicht mit Gründen versehen"

    Auszug aus BGH, 19.12.1980 - I ZR 81/78
    Eine Entscheidung ist dann "nicht mit Gründen versehen", wenn aus ihr nicht zu erkennen ist, welche tatsächlichen Feststellungen und welche rechtlichen Erwägungen für die getroffene Entscheidung maßgebend waren (vgl. BGHZ 39, 333, 337 f) [BGH 21.12.1962 - I ZB 27/62] .
  • BGH, 24.06.1955 - I ZR 88/54

    Fotomechanische Vervielfältigung

    Auszug aus BGH, 19.12.1980 - I ZR 81/78
    Ein persönlicher Gebrauch ist in der Nutzung innerhalb der Privatsphäre in eigener Person oder durch diejenigen zu sehen, die durch ein persönliches Band verbunden sind, zur Befriedigung rein persönlicher Bedürfnisse und Interessen, d.h. zu außerberuflichen und außererwerbswirtschaftlichen Zwecken (vgl. BGHZ 8, 88, 95 - Magnetophon; 18, 44, 54, 55 - Fotokopie).
  • BGH, 18.02.1975 - X ZR 24/74

    Äquivalenz

    Auszug aus BGH, 19.12.1980 - I ZR 81/78
    Es steht grundsätzlich im Ermessen des Tatrichters, ob er zu einer technischen Frage ein Gutachten einholt oder nicht (vgl. BGHZ 64, 86, 99 f) [BGH 18.02.1975 - X ZR 24/74] .
  • BGH, 21.11.1952 - I ZR 56/52

    Schallplatte und Magnettonband. Urheberrecht

    Auszug aus BGH, 19.12.1980 - I ZR 81/78
    Ein persönlicher Gebrauch ist in der Nutzung innerhalb der Privatsphäre in eigener Person oder durch diejenigen zu sehen, die durch ein persönliches Band verbunden sind, zur Befriedigung rein persönlicher Bedürfnisse und Interessen, d.h. zu außerberuflichen und außererwerbswirtschaftlichen Zwecken (vgl. BGHZ 8, 88, 95 - Magnetophon; 18, 44, 54, 55 - Fotokopie).
  • OLG Köln, 30.08.1996 - 6 U 221/94

    Verpflichtung zur Zahlung einer Betreiberabgabe bei Bereithalten von Geräten zur

    Die Ansprüche sind im übrigen schon deswegen nicht verjährt, weil sie der 30-jährigen Verjährungsfrist des § 195 BGB unterliegen (vgl. Urteil des BGH vom 19.12.1980 - I ZR 81/78, veröffentlicht bei Schulze, Rechtsprechung zum Urheberrecht BGHZ 275, 15 f).
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